Mietkauf

Sie oder Ihr Kind möchten ein Saiteninstrument erlernen?

Gerade zu Beginn ist oft noch nicht absehbar, wie lange die Freude am Musizieren anhält. Hinzu kommt, dass sich Ihr Kind im Wachstum befindet und möglicherweise schon bald ein größeres Instrument benötigt wird. Der Kauf eines sehr günstigen Instruments führt dabei häufig eher zu Frustration als zu Freude – etwa dann, wenn eingeschränkte Spielbarkeit das Üben zusätzlich erschwert.

Wir empfehlen deshalb insbesondere für den Einstieg ein Mietinstrument. So kann bei überschaubarem finanziellem Aufwand und ohne Risiko die Freude Ihres Kindes am Musizieren mit einem gut spielbaren Instrument unterstützt werden.

Mietangebot für Schülerinstrumente

Verliehen werden komplette Sets, d.h. Instrument mit Bogen und Kasten/ Hülle, Kolophonium und ggf. Schulterstütze. Wir übernehmen hierbei das Risiko für Abnutzungsschäden durch normalen Gebrauch:

  • Wirbel,
  • Griffbrett,
  • Steg,
  • Lack,
  • Saitenabnutzung,
  • offene Leimungen,
  • Spannungsrisse,
  • Verschmutzung,
  • Bogenbezug.

Nicht inbegriffen sind jedoch:

  • Unfallschäden,
  • größere Lackbeschädigungen,
  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch und
  • der Verlust der Instrumente.

Auf Wunsch kann dafür eine Versicherung ab € 3,-* mtl. abgeschlossen werden. Falls Sie das Mietinstrument später bei uns kaufen, werden bis zu sechs Monatsmieten voll angerechnet. Sollten Sie ein anderes Instrument kaufen, werden ebenfalls sechs Monate angerechnet.

Inzahlungnahme

Zu einem früheren Zeitpunkt bei uns erworbene Instrumente werden grundsätzlich in Zahlung genommen. Berechnet wird hierbei der damalige Kaufpreis abzüglich Abnutzung und dem Aufwand für notwendige Reparaturen.

Miete

  • Violine inkl. Zubehör
    € 14,-* mtl.
  • Viola inkl. Zubehör
    € 20,-* mtl.
  • Cello inkl. Zubehör
    € 26,-* mtl.
  • Kontrabass inkl. Zubehör
    € 46,-* mtl.

Versicherungen

  • Geigenset
    € 3,-* mtl.
  • Viola, Cello und Kontrabass
    € 4,-* mtl.

Kontakt

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: